Die Vorsteherschaft plant das Martinimahl 2021 im gewohnten Rahmen, sofern die dann gültigen Corona-Vorschriften das erlauben. Wir werden die 3-G-Regel anwenden (zugelassen ist nur, wer gegen Corona geimpft, von Corona genesen oder getestet ist).
Weitere Informationen erhalten die Zünfter rechtzeitig.